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Thema: unterhalt/kindergeld ab 18 ???

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  1. #1
    anonymus ist offline Benutzer
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    Frage unterhalt/kindergeld ab 18 ???

    hallo zusammen,
    kurze frage: ich werde in ca. 1er wocher 18 jahre alt.
    wie läuft das dan mit dem unterhalt und kindergeld ?
    also, ich wohne zur zeit bei meiner mutter (getrennt von meinem vater), bin auszubildender (gehalt: 410€ netto)

    bekomme ich den unterhalt und/oder das kindergeld ab 18 direkt auf mein konto überwiesen ? habe ich mit meinem (ich finde sehr niedrigem gehalt) überhaupt anspruch auf weiteren unterhalt oder kindergeld ?
    und wie sieht es eigentlich mit bafög oder ausbildungsbeihilfe aus ? kann ich das beantragen ?

    wäre super wenn ihr mir helfen könntet.

  2. #2
    Träumerle ist offline DEAKTIVIERT / WECH
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    Hallo,

    Kindergeld steht dir zu, weil du in einer Ausbildung bist auch, wenn du dann 18 wirst. Außerdem kannst du bei der Kindergeldkasse (wenn du 18 bist) beantragen das Kindergeld direkt ausgezahlt zu bekommen.
    Unterhalt steht dir soweit ich weiß in Höhe von 640,- zu. Der setzt sich zusammen aus deinem Lehrlingslohn, dem Kindergeld und der Rest muß von deinen Eltern aufgebracht werden. Von BEIDEN Elternteilen.

    Das heißt bei dir
    410,- Lehrlingslohn
    184,- Kindergeld
    ------
    594,- zusammen -------- also müssten dir deine Eltern € 46,- als Unterhalt zahlen (also jeder € 23,-)


    Nur mal so am Rande: wenn du 18 Jahre alt bist gibt es keinen Sorgeberechtigten mehr und deine Eltern sind BEIDE gleichermaßen bar-unterhaltspflichtig dir gegenüber.

    So, nun muß ich noch erwähnen das ich natürlich nur meinem Wissensstand nach geantwortet habe und keine Gewähr auf Richtigkeit übernehmen kann (ich bin kein Anwalt).
    Account deaktiviert.

  3. #3
    anonymus ist offline Benutzer
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    Standard

    oke danke schonmal für die schnelle und hilfreiche antwort.
    und wie war das mit dem bafög oder ähnlichem was man auch noch dazu bekommen könnte ??

  4. #4
    Benutzerbild von emma1951
    emma1951 ist gerade online das Nordlicht
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    bafög mußt Du beantragen und das Ant wendet sich an Deine Eltern.
    Die müßen ihre Einkünfte belegen und danach richtet sich das geld,was Du als bafög bekommst.
    Ich meine,das bafög mittlerweile als Darlehnen betrachtet wird und Du es bei einem späteren Verdienst zurück zahlen mußt.
    Keine Grenze verlockt mehr zum Schmuggeln als die Altersgrenze

  5. #5
    anonymus ist offline Benutzer
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    Standard

    hmm wenn ich das zurückzahlen soll, dan wohl besser nicht. aber ich werde mich nochmal kundig machen .
    am besten bestimmt beim arbeitsamt oder ?
    naja danke euch für die hilfe

  6. #6
    Starsailor ist offline Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von anonymus Beitrag anzeigen
    hmm wenn ich das zurückzahlen soll, dan wohl besser nicht. aber ich werde mich nochmal kundig machen .
    am besten bestimmt beim arbeitsamt oder ?
    naja danke euch für die hilfe
    Soweit ich weiß, gibt es Kindergeld, wenn Du noch in der Ausbildung bist, bis zum 25. Lebensjahr.
    Und das mit Bafög würd ich mir überlegen. Klar, du musst es zurückzahlen, aber zu sehr moderaten Sätzen, und erst nach einer Weile, wenn Du schon im Job bist, und dann ist es ja meist kein Problem (kann aber jetzt, in der Ausbildung viele Probleme lösen...!)

  7. #7
    Benutzerbild von winni2601
    winni2601 ist offline Spaßvogel
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    Schau mal hier rein, da kannst Du Dir bereits viele Informationen herauslesen.
    Der Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder gegen ihre Eltern - Studienfinanzierung - Geld+BAföG - Studis Online

    So viel sei aber gesagt, dass sich der Unterhaltsanteil Deiner Eltern nach derem jeweiligen Einkommen (Düsseldorfer Tabelle) bemessen wird. Und Dir steht das Kindergeld zu. Der Unterhalt muss aber nicht zwingend bar geleistet werden, sondern kann auch über kostenloses Wohnen und Essen mit abgegolten werden.
    Humor ist der beste Schwimmring auf dem Strom des Lebens. (Wilhelm Raabe)

  8. #8
    Benutzerbild von Frechdachs
    Frechdachs ist offline Benutzer
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    Da Du eine Ausbildung machst und nicht studierst, kommt für Dich kein BaföG, sondern Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) in Betracht.
    Wenn Du danach googelst, wirst Du sofort auf der Homepage der BA Informationen und BAB Rechner finden.

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